Start Politik Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Ankunft, Verteilung und Rückkehr (SH)

Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Ankunft, Verteilung und Rückkehr (SH)

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KIEL. Schleswig-Holstein und die Bundesregierung arbeiten im Bereich der Zuwanderung in Zukunft noch enger zusammen. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben am Rande der Innenministerkonferenz eine Verwaltungsvereinbarung über Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Ankunft, Verteilung und Rückkehr unterzeichnet. Aus Sicht Grotes ist diese Vereinbarung ein wichtiger Schritt bei der gemeinsamen Bewältigung der aktuellen Fragen der Zuwanderung: „Wir sind uns einig, dass in den Aufnahme- oder Kompetenzzentren alle zuständigen Behörden und Dienstleister Hand in Hand arbeiten müssen, um die Prozesse der Aufnahme, der Verteilung oder der Rückkehr für alle Betroffenen so angenehm, transparent und effizient wie möglich zu gestalten.“

Die Verwaltungsvereinbarung stelle einen notwendigen Zwischenschritt, nicht aber den Abschluss der Entwicklung der Aufnahmeeinrichtungen des Landes zu Landeskompetenzzentren dar, so der Innenminister. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass der Bund für alle Asylsuchenden eine Asylverfahrensberatung sicherstellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, für alle in den Aufnahmeeinrichtungen Untergebrachten Wegweiser- und Erstorientierungskurse zu konzipieren und zu finanzieren, in denen neben Orientierungswissen auch grundlegende Werte und wichtige Informationen über Kultur und Eigenheiten in Deutschland sowie erste Deutschkenntnisse vermittelt werden. Wesentliche Schritte des sogenannten „Dublin-Verfahrens“ wird der Bund übernehmen und das Land stärker als bisher bei Rückführungen unterstützen.

„Ich begrüße sehr, dass Schleswig-Holstein bereit ist, die Vereinbarung zum Aufbau und zum Betrieb eines Kompetenzzentrums für Ankunft, Verteilung und Rückkehr abzuschließen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Der Bund unterstützt das Land selbstverständlich sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb der Einrichtung. Durch die Bündelung der verschiedenen Aufgaben werden Asylverfahren schnell und mit erhöhter Qualität durchgeführt. Dafür sorge ich, darauf kann die Bevölkerung sich verlassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Zusammenarbeit aller Behörden unter einem Dach bewährt und mit großem Engagement umgesetzt wird.“

Nach Einschätzung Grotes wird das Land etwa 1,5 Millionen Euro dadurch einsparen: „Die Übernahme der Verfahrensberatung durch den Bund wird das Landesamt für Ausländerangelegenheiten spürbar entlasten. Durch die vom Bund angebotene Finanzierung der Maßnahmen zur Wertevermittlung und Erstorientierung wird zudem die bisherige Finanzierung dieser Leistungen durch das Land entbehrlich.“ Schleswig-Holstein sei in die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse eng eingebunden, auch wirke sich die Änderung der Finanzierung nicht auf die Trägerschaft durch die Volkshochschulen Schleswig-Holsteins aus. „Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Vereinbarung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir können so – gemeinsam mit dem Bund – die Betreuung und Verteilung von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein in höherer Qualität, stärker auf den Einzelfall bezogen und noch schneller als bisher durchführen. Wir versprechen uns davon allerdings auch Fortschritte bei der freiwilligen Rückkehr und der Rückführung Ausreisepflichtiger und damit einhergehend eine Entlastung der Kommunen.“

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