Start Wirtschaft Bayern pocht auf steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung (BY)

Bayern pocht auf steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung (BY)

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Der Ministerrat hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen beschlossen. Diese wird einen wichtigen Beitrag zum Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 leisten.

Die Staatsregierung will mit der Bundesratsinitiative den Schwerpunkt der Förderung auf energetische Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum legen. Dazu soll eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Aber auch im Mietwohnungsbereich und bei betrieblich genutzten Gebäuden fordert Bayern Impulse: Ergänzend sollen deshalb die steuerlichen Rahmenbedingungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden verbessert werden, die zur Einkunftserzielung dienen. Ziel ist es, in diesem Zusammenhang anfallende Aufwendungen zur energetischen Modernisierung steuerlich generell als Erhaltungsaufwand sofort abzuziehen und damit die Steuerlast zu mindern.

Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, die tiefgreifende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfordert. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen haben sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Gerade im Gebäudebereich bestehen erhebliche CO2-Einsparpotenziale, die deutlich schneller gehoben werden müssen. Dabei ist davon auszugehen, dass die aktuelle Sanierungsrate des Gebäudebestandes von jährlich einem Prozent verdoppelt werden muss, um die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung zu erreichen.

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