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Der Bund muss hier dringend seine Hausaufgaben machen

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Das Bayerische Landesamt für Statistik hat heute die Statistik zur Kindeswohlgefährdung in Bayern für den Berichtszeitraum 2018 veröffentlicht. Die Daten nimmt Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer zum Anlass, erneut ihre Forderungen nach gesetzlichen Regelungen gegenüber dem Bund zu bekräftigen: „In Bayern haben wir eine ganze Menge gemacht, um Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen. Ich sehe aber noch erheblichen bundesgesetzlichen Verbesserungsbedarf. Entscheidend ist, die Rechte von Kindern bedingungslos zu schützen. Wir müssen deshalb auch im Bundesgesetz klarstellen, dass Informationen über eine akute Kindeswohlgefährdung unverzüglich an die zuständigen Stellen übermittelt werden müssen. Ein bloßes ‚Dürfen‘ reicht da einfach nicht! Die bestehende bundesgesetzliche Schutzlücke muss endlich geschlossen werden.“ Bayern hat bereits seit 2008 geregelt, dass insbesondere Ärztinnen und Ärzte gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung unverzüglich dem Jugendamt mitteilen müssen. „Diese eindeutige Mitteilungspflicht braucht es aber in ganz Deutschland, denn oft sind es Ärztinnen und Ärzte, die erstmals Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen entdecken. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss hier ihre Hausaufgaben machen!“, so Schreyer.

Zudem sind zur Sicherstellung der Rechte von Kindern und Jugendlichen Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren dringend erforderlich. Dazu die Ministerin: „Um die Kinderrechte gerade auch im familiengerichtlichen Verfahren vollumfänglich sicherzustellen, fordern wir auch hier Verbesserungen auf Bundesebene ein. Erforderlich ist eine gesetzliche Pflicht zur Qualifizierung und Fortbildung von Familienrichtern. Dabei sollten auch Eingangsvoraussetzungen – wie etwa bei Insolvenzrichtern – etabliert werden.“

Laut den Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2018 aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 2.824 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche eingeleitet.

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