Start International Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen russischen Rechtsextremisten (NW)

Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen russischen Rechtsextremisten (NW)

203

Nordrhein-Westfalen erwirkt Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen russischen Rechtsextremisten für gesamten Schengenraum.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit der Ausländerbehörde Köln ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum gegen einen russischen Rechtsextremisten erwirkt. Damit setzt die Landesregierung ihren Kurs fort, mit allen Mitteln gegen Gefährder, Straftäter aber auch extremistische Ausländer vorzugehen. Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Wir gehen konsequent gegen alle Personen vor, die unsere demokratische Grundordnung und damit auch die öffentliche Sicherheit gefährden. Dazu nutzen wir auch alle ausländerrechtlichen Mittel. Das gilt gleichermaßen für alle extremistischen Gefährder.“

Vorheriger ArtikelWirtschaftsminister Dulig begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Nächster ArtikelArbeitsmarkt stabilisiert sich auf Rekordniveau – historisch hoher Beschäftigungsstand (BY)