Start Finanzen Hessen gibt Kommunen 85 Millionen Euro zusätzlich (HE)

Hessen gibt Kommunen 85 Millionen Euro zusätzlich (HE)

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Kinderbetreuung wird gestärkt. Land fängt negative Folgen auslaufender Bundesregelungen für seine Kommunen auf.

Die Landesregierung und der Hessische Städtetag haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die den hessischen Kommunen mit dem Haushalt 2020 rund 85 Millionen Euro zusätzlich einbringt. Die Übereinkunft bewahrt die Kommunen vor den negativen Folgen auslaufender Bundesregelungen und bringt ihnen im Rahmen eines eigenen Landesinvestitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen zusätzlich 40 Millionen Euro. Die Vereinbarung sichert den Kommunen darüber hinaus ab 2020 jedes Jahr ansteigend 44 Millionen Euro, um die Zahlungen des Familienleistungsausgleichs auf dem bisherigen Niveau zu halten. Der Familienleistungsausgleich wäre andernfalls als Folge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zulasten der Kommunen zurückgegangen.

„Hessen sichert den Kommunen diese Einnahmen und wird sie ab 2021 sogar noch steigern“, erklärten heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, Sozial- und Integrationsminister Kai Klose und der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Geselle aus Kassel. Sie hatten zuvor die Vereinbarung unterzeichnet.

Finanzieller Ausgleich bei den Kommunen vom Land

„Dies zeigt, wie sehr uns die kommunale Aufgabe der Kinderbetreuung und die gute finanzielle Ausstattung unserer Kommunen am Herzen liegen“, betonten die Minister Schäfer und Klose. „Wir sichern im Zuge der Übereinkunft den Kommunen, den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Kindern außerdem zu, dass das Land die Verbesserungen, die das Gute Kita-Geld des Bundes mit sich bringen wird, über die vom Bund vorgesehene Laufzeit hinaus gewährleisten wird.“

Hessen nutzt das Gute Kita-Gesetz, um die Mindeststandards im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch unbefristet zu erhöhen. Die Bundesmittel sind bis Ende 2022 befristet. Das Land gewährleistet die Verbesserung der Mindeststandards und ihre Finanzierung darüber hinaus bis Ende 2025. Sollte der Bund bei der Befristung bleiben, würde das Land einspringen und für den erforderlichen finanziellen Ausgleich bei den Kommunen sorgen.

„Zusammen können wir immer mehr erreichen.“

„Für Familien und die Erzieherinnen und Erzieher werden Bund, Land und Kommunen weiterhin gemeinsam viel leisten. Die Kinderbetreuung in Hessen wird davon noch mehr als bisher profitieren. Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach Kräften zu unterstützen, ist abseits der formalen Zuständigkeiten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser werden wir gerecht“, sagten Schäfer und Klose.

Über diese und weitere wichtige kommunale Fragen hat die Landesregierung, vertreten durch das Finanzministerium und das Sozial- und Integrationsministerium, mit den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräche geführt.

„Zusammen können wir immer mehr erreichen. Es ist daher gut, offen und vertrauensvoll miteinander zu reden, Differenzen klar zu benennen und diese aber auch hinten an stellen zu können. Bei der Starken Heimat bleiben diese Differenzen weiterhin bestehen. Das hindert uns aber nicht daran, andere wichtige Themen miteinander zu klären und festzuhalten. Die nun unterzeichnete Vereinbarung ist ein guter Weg, das Erreichte festzuhalten“, erklärten Finanzminister Schäfer und Sozial- und Integrationsminister Klose.

Keine Annäherung bringt die Vereinbarung zur Starken Heimat Hessen und der Heimatumlage. Die unterschiedlichen Auffassungen von Landesregierung und Kommunen bestehen fort. Der Städtetag wird allerdings darauf verzichten, seinen Mitgliedskommunen eine Klage gegen die Starke Heimat zu empfehlen, aber gleichwohl seinen satzungsmäßigen Pflichten nachkommen und seine Mitgliedskommunen beraten, sollten sie von sich aus klagen.

Finanzminister Dr. Schäfer und Oberbürgermeister Geselle haben sich zudem darauf verständigt, im Kommunalen Finanzausgleich einen angemessenen Ausgleich zwischen den kommunalen Gruppen zu schaffen. Nach dem Gesetz kommt im Jahr 2020 nahezu der gesamte Aufwuchs der den Kommunen zustehenden Finanzmittel den fünf kreisfreien Städten zu. Um kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie die Landkreise nicht leer ausgehen zu lassen, sollen die kreisfreien Städte 2020 nur 60 Prozent ihres Aufwuchses erhalten, die übrigen 40 Prozent werden ihnen in den Folgejahren ausgezahlt. Schäfer und Geselle sind sich einig: „Einen besseren Vorschlag hat niemand auf den Tisch gelegt.“

Finanzminister Dr. Schäfer, Sozial- und Integrationsminister Klose und Oberbürgermeister Christian Geselle halten daran fest, dass Vereinbarungen zwischen Landesregierung und Kommunen das geeignete Mittel sind, trotz bestehender Interessenunterschiede zu gemeinsamen Lösungen zu gelangen. Oberbürgermeister Geselle bestätigt: „Mit der Unterschrift unter eine Vereinbarung übernehmen wir als Kommunaler Spitzenverband Verantwortung für einen tragfähigen Kompromiss.“

Mehr Geld für die Kinderbetreuung

In den nächsten Jahren werden erhebliche Mittel in die Kinderbetreuung in Hessen investiert. Geld fließt in eine verbesserte finanzielle Ausstattung durch die erhöhte Grundpauschale, in die besondere Förderung von Kitas mit vielfältigen Herausforderungen, in ein Landesinvestitionsprogramm zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen, in eine verbesserte personelle Ausstattung und in eine Fachkräfteoffensive.

„Wir werden im Zuge des Gute Kita-Gesetzes des Bundes die Kinderbetreuung in Hessen substanziell und dauerhaft verbessern. Mit den zwischen Land und Kommunen vereinbarten Änderungen der gesetzlichen Mindeststandards sorgen wir für eine erheblich höhere Personalausstattung in unseren Kindertageseinrichtungen und stärken darüber hinaus die enorm wichtige Arbeit der Kita-Leitungen“, betonte Sozial- und Integrationsminister Klose.

Als Ausgleich für die Mehrbelastungen, die den Kommunen aus der Erhöhung der Mindeststandards entstehen, werden im Zeitraum vom 1. August 2020 bis Ende 2025 insgesamt 549 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Bund unterstützt dies mit insgesamt 412 Millionen Euro aus dem Gute Kita-Gesetz, darüber hinaus gewährleistet das Land die Ausfinanzierung des Programms bis Ende 2025. „Das Land gewährleistet die Finanzierung einer dauerhaften Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung für den Fall, dass der Bund das Gute-Kita-Gesetz nach 2022 nicht verlängert“, so Finanzminister Schäfer. „Trotz Länderforderungen gibt es bislang keine Verpflichtung des Bundes zu einer Verstetigung der Mittel. Damit die Verhandlungen der Länder mit dem Bund nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, geben wir Kommunen, Trägern und ihren Beschäftigten in Hessen Planungssicherheit. Das ist familienfreundliche Politik für Hessen.“

Flankiert wird die Erhöhung der Mindeststandards mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Kita-Landschaft durch die Starke Heimat Hessen: Die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wird durch eine Aufstockung der Pauschalen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch deutlich verbessert. Auch die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit langen Öffnungszeiten und mit besonderen Herausforderungen aufgrund der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird spürbar ausgeweitet. Die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wird im Jahr 2020 um 120 Millionen Euro und ab dem Jahr 2021 um 150 Millionen Euro aufgestockt. Eine Werbe- und Imagekampagne für den Erzieherberuf rundet das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Hessen ab.

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