Start Sachsen Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige Freundin

Missbrauchsverfahren gegen 34-jährigen Mann und seine 31-jährige Freundin

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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Mann und dessen 31-jährige Freundin Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von zwei Kleinkindern erhoben.

Dem 34-jährigen Beschuldigten liegt Entziehung Minderjähriger und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in sieben tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, die zur Tatzeit im September / Oktober 2018 1-jährige Tochter seiner Freundin und Mitbeschuldigten in zwei Fällen in der Wohnung der Mitbeschuldigten in Dresden sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Ihm liegt weiterhin zur Last, die beiden zur Tatzeit 1 und 4-jährigen Töchter seiner Freundin mit deren Einverständnis – aber ohne Zustimmung der Väter der Kinder – nach Ungarn und Rumänien verbracht zu haben und die zur Tatzeit 4-jährige Tochter seiner Freundin im Anschluss im Oktober 2018 in einem Fall in einer Pension in Ungarn und in 4 Fällen in einem Hotelzimmer in Rumänien sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Der 31-jährigen Beschuldigten liegt ebenfalls Entziehung Minderjähriger sowie Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last. Ihr wird vorgeworfen, die Taten ihres Freundes zum Nachteil ihrer Töchter unterstützt zu haben.

Der 34-jährige Beschuldigte wurde nach seiner Rückkehr aus Rumänien in Malchow festgenommen und befindet sich seit 27.10.2018 in Untersuchungshaft.

Den gegen die 31-jährige Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls erwirkten Untersuchungshaftbefehl hat das Amtsgericht Dresden am 01.11.2018 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.

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