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Neue Diensthundanweisung tritt in Kraft

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Im Dezember 2018 stellte sich während einer Schutzhundprüfung Innenminister Georg Maier als „Täter“ dem belgischen Schäferhund ODIN mutig entgegen. Dieser Tag brachte den Stein für eine Änderung der Dienstanweisung hinsichtlich des Verbleibs älterer, nicht mehr einsatzfähiger Polizeihunde ins Rollen. Nur 4 Monate später liegt die überarbeitete „Dienstanweisung zur Finanzierung der Diensthunde in der Thüringer Polizei (DAFinDH)“ vor und wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Diese sieht vor, dass ein nicht mehr einsatzfähiger Diensthund ab dem Alter von acht Jahren bei seinem ehemaligen Diensthundeführer verbleiben kann und dieser dafür eine finanzielle Unterstützung für Futter und Pflege (50 EUR/mtl.) und etwaige Tierarztkosten erhält. Die bisherige Dienstanweisung sah ein Verfahren vor, dass erst im letzten Schritt die Übernahme des Diensthund durch den Hundeführer mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung vorsah, nachdem die kostenlose Übernahme durch den Hundeführer, der Verkauf des Hundes oder das Überlassen an eine Tierschutzorganisation ergebnislos geblieben waren.

„Hundeführer und Diensthund waren ein Leben lang ein Team. Da dürfen wir dieses Band im Alter des Tieres nicht herzlos zerschneiden“, betont Innenminister Georg Maier heute (13. Mai 2019) und ergänzt: „Ein Polizeihund soll, nachdem er seine Arbeit für den Schutz der Gesellschaft verrichtet hat, dort sein zu Hause findet, wo er es während seiner Dienstzeit auch hatte.“

„Das ist ein Zeichen der Dankbarkeit an Mensch und Tier“, so abschließend der Innenminister.

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