Start Sport „Neuer Kunstrasenplatz wird zu jeder Jahreszeit nutzbar sein“ (HE)

„Neuer Kunstrasenplatz wird zu jeder Jahreszeit nutzbar sein“ (HE)

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Land fördert Bau eines Kunstrasenplatzes beim SV Blau-Weiss Mengerskirchen

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro an den Sportverein Blau-Weiss Mengerskirchen 1925 e.V. (Landkreis Limburg-Weilburg) übergeben. Die Landesmittel stammen aus dem Förderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ und dienen dem bevorstehenden Bau eines neuen Kunstrasens.

Zeitgemäße Ausstattung von Sportanlagen für die Vereine

„Eine wichtige Leitlinie hessischer Sportpolitik ist die bedarfsgerechte und zeitgemäße Ausstattung von Sportanlagen für die Vereine. Der Bau des Kunstrasenplatzes beim SV Mengerskirchen ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte des Vereins. Egal ob Schnee oder Dauerregen, der neue Kunstrasenplatz wird zu jeder Jahreszeit nutzbar sein. Er wird den Sportstandort aufwerten, die Trainings- und Spielbedingungen vor Ort für die Senioren- und Jugendmannschaften deutlich verbessern und den Verein noch attraktiver machen. Neben der neuen Sportstätte werden die Ballfang- und die Umrandungszäune des Sportgeländes ertüchtigt, so dass der Verein schon bald über eine noch attraktivere Sportanlage verfügt, die auch das Ehrenamt innerhalb des Vereins beflügeln wird. Mit der Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro leistet das Land hierfür einen ordentlichen Beitrag“, betonte Innenminister Peter Beuth bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids.

Der Sportverein Blau-Weiß Mengerskirchen 1925 e.V. ist ein Fußballverein, der aus drei Seniorenmannschaften und sieben Juniorenteams besteht. Die erste Mannschaft spielt in der Kreisoberliga Limburg-Weilburg.

Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung

Ein wichtiges Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus. Vor diesem Hintergrund gewährt die Hessische Landesregierung Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für besonders kostenintensive Maßnahmen. Im Förderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ steht jährlich ein Bewilligungsvolumen von rund 1,9 Millionen Euro zur Verfügung.

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