Start Sachsen Sozialministerium fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 4 Millionen Euro

Sozialministerium fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 4 Millionen Euro

193

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium fördert 2020 mit dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ erneut den Abbau von bestehenden Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Bereits zum siebenten Mal hat das Ministerium das Programm aufgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, indem der Zugang und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht oder erleichtert wird. Für die Umsetzung im kommenden Jahr stehen insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung. Erstmals sind dabei 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für die Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen vorgesehen.

„Barrierefreiheit zu schaffen ist eine wichtige Rahmenbedingung für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“ betonte Sozialministerin Barbara Klepsch. „Oft sind es nur kleine Veränderungen, die den Zugang erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen: Eine Rampe am Eingang oder eine breitere Tür können nicht nur für einen Menschen im Rollstuhl, sondern auch für Familien mit Kinderwagen eine wichtige Hilfe sein.“

Seit 2014 hat Sachsen die Barrierefreiheit von über 1.000 „Lieblingsplätzen“ insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich gefördert.

Bezuschusst werden über das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ kleinere Investitionen zum Beispiel für den barrierefreien Zugang zum Gebäude, die Schaffung von barrierefreien Sanitäranlagen, aber auch für Vorhaben zur Verbesserung der barrierefreien Kommunikation beispielsweise durch den Einbau induktiver Höranlagen oder Hinweise in Blindenschrift.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 25.000 Euro je Einzelmaßnahme betragen. Eigentümer oder Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Gebäuden sowie ambulant tätige Ärzte und Zahnärzte können Anträge auf die Förderung über die zuständigen Landkreise oder Kreisfreie Städte stellen.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte entscheiden unter Beteiligung ihrer Behindertenbeauftragten und -beiräte auch über die Auswahl der Fördermaßnahmen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html

Vorheriger ArtikelMehr Schutz für Mieterinnen und Mieter (HE)
Nächster ArtikelDrese und Martin machen sich stark für Kinderrechte (MV)