Start Sachsen Staatliche Hilfe zur Selbsthilfe: Landwirte sollen sich besser für Ertragsausfälle rüsten können

Staatliche Hilfe zur Selbsthilfe: Landwirte sollen sich besser für Ertragsausfälle rüsten können

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Gemeinsamer Antrag im Bundesrat mit Bayern und Baden-Württemberg

Sachsen hat heute (7. Juni 2019) gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag zur Unterstützung der Landwirte in den Bundesrat eingebracht, der auf eine bessere Unterstützung für klima- und wetterbedingte Ertragsausfälle gerichtet ist. Dazu gehört die verbesserte Unterstützung bei präventiven Maßnahmen, bessere Möglichkeiten für Versicherungen gegen Schäden durch Trockenheit sowie steuerliche Maßnahmen.

„Unsere Landwirte sind durch den Klimawandel immer größeren Risiken ausgesetzt, teilweise in existenzbedrohendem Ausmaß“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Gerade das vergangene Jahr hat das deutlich gezeigt. Allein in Sachsen haben Landwirte aufgrund der Dürre Schäden in Höhe von rund 70 Millionen Euro geltend gemacht. Betriebe, die zwar hohe Schäden hatten, aber in ihrer Existenz noch nicht bedroht waren, sind bei dieser Zahl noch nicht einmal dabei. Fakt ist jedoch: solche Ad-hoc-Hilfen müssen die Ausnahme bleiben. Landwirte müssen in die Lage versetzt werden, auch solche schweren Jahre ohne staatliche Notprogramme zu überstehen“.

Zu einem langfristig angelegten Risikomanagementsystem gehört die Unterstützung, landwirtschaftlicher Unternehmen bei präventiven Maßnahmen wie der Betriebsorganisation aber auch durch technische Lösungen, wie Hagelschutznetze oder Bewässerungssysteme, die helfen, Schäden möglichst zu verhindern.

Darüber hinaus müssen den Landwirten Instrumente in die Hand gegeben werden, die das finanzielle Risiko mindern, wenn es trotz solcher Vorsorgemaßnahmen zu Schäden und Ertragsausfällen kommt. Dazu gehören bezahlbare Versicherungslösungen gegen Klima- und Witterungsrisiken, aber auch steuerliche Anreize, um Rücklagen für witterungsbedingte Schäden zu bilden.

„Dies ist zwar zunächst die Aufgabe der landwirtschaftlichen Betriebe selbst, jedoch muss der Staat die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine ausreichende Vorsorge und Absicherung sich betriebswirtschaftlich für die Unternehmen lohnt“, so Schmidt. So müsse Trockenheit in den Katalog der Risiken aufgenommen werden, für die der ermäßigte Versicherungssteuersatz gilt – genau wie heute schon Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen.

„Es ist keinem Landwirt zu vermitteln, dass er gegen Schäden durch Trockenheit eine Versicherung abschließt, und dabei zu den Prämien noch einmal 19 Prozent Versicherungssteuern an den Staat bezahlt“, so Schmidt weiter. „Darüber sind sich auch die Agrarminister der Länder einig. Ich freue mich, dass es mittlerweile vom Bundesfinanzministerium entsprechende Signale gibt“.

Zudem sei ein Prämienzuschuss zu Versicherungen insbesondere dort notwendig, wo bisher kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist. Solche Zuschüsse sollten sich auf den zur Absicherung existenzgefährdender Risiken notwendigen Versicherungsumfang beschränken und eine angemessene Selbstbeteiligung beinhalten. Erfahrungen aus anderen EU-Ländern zeigen, dass eine breite Absicherung nur dann zu erreichen ist, wenn Versicherungsprämien bezahlbar sind und eine ausreichende Marktdurchdringung gewährleistet ist. So gibt es in Österreich bereits seit langer Zeit staatlich unterstützte Versicherungen für Ackerkulturen, Grünland, Obst- und Weinbau sowie Gartenbau. Dieses Modell führt dazu, dass der Staat keine Zahlungen nach Schadensfällen leisten muss, um Existenzbedrohungen abzuwenden.

Gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg setzt sich der Freistaat Sachsen außerdem weiter für die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage ein. Schmidt: „Die Zeit muss endlich reif sein für die Einführung einer steuerlich attraktiven Risikoausgleichsrücklage für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Damit könnten die Betriebe in die Lage versetzt werden, in guten Jahren Geld zweckgebunden auf die hohe Kante zu legen, um im Schadensfall diese Mittel zur Minderung des Schadens einzusetzen. Leider lehnt der Bund das bisher ab.“

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