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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei mongolische Staatsangehörige wegen Schmuggels von 70 Kilogramm Heroin mit einem Straßenverkaufswert von mindestens 3 Millionen Euro erhoben.

Die beiden Beschuldigten waren am 03.05.2019 mit einem PKW mit Diplomatenkennzeichen, welcher aus Richtung Tschechien kam, auf der Bundesautobahn 17 unterwegs. Sie wurden in den frühen Morgenstunden des 03.05.2019 von Zollbeamten des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 / Höhe Bad Gottleuba kontrolliert (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Zollfahndungsamtes Dresden vom 05.06.2019). Bei der Kontrolle wurde das Heroin im Kofferraum des PKW in zwei Koffern gefunden.

Die beiden Beschuldigten waren am Generalkonsulat der Mongolischen Volksrepublik in Istanbul beschäftigt, wobei einer der Beschuldigten einen gültigen Diplomatenpass hatte. Auf diplomatische Immunität konnten sich die Beschuldigten nicht berufen, da sie nicht in Deutschland akkreditiert und auch nicht in diplomatischer Mission unterwegs waren.

Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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