Start Politik Bundesrat stimmt Hessens Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts zu (HE)

Bundesrat stimmt Hessens Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts zu (HE)

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„Wichtiger Etappensieg zur Entwaffnung von Extremisten“

Der Bundesrat hat heute der hessischen Initiative zur Verschärfung des deutschen Waffenrechts zugestimmt. Hessens Innenminister Peter Beuth hatte zuvor im Plenum des Bundesrats eindringlich für seine Initiative geworben, damit endlich Extremisten der Zugang zu Waffen ausnahmslos verwehrt wird.

„Der Bundesrat hat heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Demokratie gefällt. Extremisten dürfen nicht legal in den Besitz einer Waffe gelangen. Was selbstverständlich klingt, ist durch das derzeit geltende Waffengesetz noch nicht sichergestellt. Deshalb haben wir seit 2017 beharrlich für unsere Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts geworben. Heute haben wir einen wichtigen Etappensieg zur Entwaffnung von Extremisten errungen. Jetzt ist der Deutsche Bundestag gefordert ein für alle Mal dafür zu sorgen, dass Extremisten keine Pistolen und Gewehre in die Hände bekommen. Dazu braucht er nur den hessischen Lösungsvorschlag zu übernehmen, dem heute bereits der Bundesrat gefolgt ist“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Weckruf Hessens in Berlin angekommen

In seiner Rede vor dem Plenum des Bundesrats unterstrich Hessens Innenminister Peter Beuth den dringlichen Handlungsbedarf. Nicht zuletzt die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke habe die hohe Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten belegt. Auch die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zeigten, dass bewaffnete Extremisten die öffentliche Sicherheit und unschuldige Menschenleben bedrohten. „Die wachsende Affinität zu Gewalt und Waffen, die insbesondere in der rechtsextremistischen Szene vorherrscht, ist alarmierend und hat letztlich auch die anderen Bundesländer von der Notwendigkeit der hessischen Waffenrechtsinitiative überzeugt. Der Weckruf aus Hessen ist in Berlin angekommen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Hessen hat ausdauernd für Verschärfung des Waffenrechts geworben

Bereits seit 2016 hat sich Hessen auf Bundesebene für eine strikte Regelung zur Entwaffnung von Extremisten eingesetzt. Damals wurden auf die hessische Initiative hin zumindest die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit abgesenkt. Seither genügt ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen – und damit eine Waffe zu entziehen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu versagen. Mit dieser – insbesondere aus waffenbehördlicher Sicht – wichtigen Änderung des Waffengesetzes wurde ein Vorschlag des hessischen Gesetzesantrags vom 30. Juni 2016 (BR-Drs. 357/16) wörtlich umgesetzt.  „Diese Regelung erhöht bereits die Chancen einer niederschwelligeren rechtssicheren Versagung oder Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Die Praxiserfahrung der letzten beiden Jahre hat jedoch gezeigt, dass den Waffenbehörden in wenigen Fällen immer noch die Hände gebunden sind, weil es an der einen, vom Gesetz geforderten, gerichtsverwertbaren Tatsache fehlt, die die wesentliche Voraussetzung zur Einstufung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ist. Es scheitert dann nicht an den Waffenbehörden und auch nicht an den Sicherheitsbehörden, sondern an der aktuellen Gesetzeslage. Das muss schleunigst nachgebessert werden“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Hessische Initiative sieht konsequenten Waffenentzug bei Extremisten vor

Um den zuständigen Behörden Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, dringt Hessen – wie schon 2016 – darauf, die Regelung des § 5 des Waffengesetzes (WaffG) über die Zuverlässigkeit in der Weise zu ergänzen, dass Personen regelmäßig dann waffenrechtlich unzuverlässig sind, wenn sie bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert sind. „Unser Ziel ist eine klare Regelung für die Sicherheit: Wer den Verfassungsschutzbehörden als Extremist bekannt ist, bekommt seine Waffenerlaubnis entzogen beziehungsweise erst gar keine ausgestellt. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgeschrieben wird, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen gerichtsverwertbaren Belege, sondern ausschließlich der Bestätigung des Verfassungsschutzes. Damit können wir effizienter Extremisten entwaffnen“, so der Hessische Innenminister.

Wissens- und Sicherheitslücken zwischen Behörden schließen

Ein weiterer Kritikpunkt Hessens am Waffengesetz ist die bisherige Regelung, dass Polizei- und Verfassungsschutzbehörden lediglich aus der Recherche im Nationalen Waffenregister (NWR) erfahren können, wer über eine Waffe verfügt oder eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrt. Hierdurch werde den Sicherheitsbehörden faktisch die Verpflichtung auferlegt, permanent das NWR auf Extremisten hin abzufragen, um dann die Waffenbehörden wiederum darauf aufmerksam zu machen. „Dadurch sind Informationslücken zwischen den Behörden vorprogrammiert. Aus meiner Sicht ist deshalb der umgekehrte Weg der deutlich Bessere. Durch eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden schaffen wir eine Abfragepflicht der Waffenbehörde, die zugleich mit einer Antwortpflicht der Nachrichtendienste verbunden ist. Dadurch werden die Behörden per Gesetz nicht nur zur Zusammenarbeit verpflichtet: Die jeweiligen Verantwortlichkeiten jeder Behörde sind hierbei klar geregelt. Nur so können wir Wissens- und Sicherheitslücken schließen“, sagte Peter Beuth.

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