Start Sachsen Fördermittel für Weißstorch und Co.

Fördermittel für Weißstorch und Co.

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Sachsen vereinfacht Förderung zum Schutz gefährdeter Arten

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft startet morgen (24. Mai 2019) ein neues Förderprogramm zum Schutz gefährdeter Arten. Für 92 besonders gefährdete Arten beziehungsweise Artengruppen können ab morgen Förderanträge gestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung können die Anträge jederzeit beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden. Auch die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel wurde vereinfacht. Je nach Schutzstatus und Gefährdungsgrad der Arten werden Fördersätze bis zu 100 Prozent gewährt.

„Der Anfang Mai veröffentlichte Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat noch einmal deutlich gemacht, wie groß der Handlungsbedarf zum Schutz unserer gefährdeten Arten ist. Der Freistaat Sachsen stellt sich dieser Aufgabe! So bieten wir den vielen im Naturschutz aktiven Vereinen und Verbänden, Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden jetzt ein deutlich vereinfachtes Förderinstrument für die Umsetzung von Artenschutzvorhaben an“, sagte Umweltminister Thomas Schmidt. Die Fördermittel können beispielsweise für die Sanierung von Weißstorchhorsten und die Anbringung von Nisthilfen für Fledermäuse wie der Zwergfledermaus, dem Braunen Langohr oder der Kleinen Bartfledermaus verwendet werden. Auch die Anlage von Kleingewässern für Kreuz- oder Wechselkröten kann gefördert werden. Bis zu 20 000 Euro können für ein Vorhaben über dieses neue Förderinstrument bereitgestellt werden.

Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), mit der Bund und Länder die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen. Die Förderung wird zu 40 Prozent aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert, weitere 60 Prozent steuert der Bund bei. Anträge auf die Förderung können mit dem morgigen Start beim LfULG eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dann im Internet zur Verfügung.

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