Start Verbraucherschutz Hilfestellung für die Opfer ist eine vordringliche Pflicht des Rechtsstaats (NW)

Hilfestellung für die Opfer ist eine vordringliche Pflicht des Rechtsstaats (NW)

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Minister der Justiz Peter Biesenbach weist anlässlich des heutigen Tages des Kriminalitätsopfers (22.03.) auf die Pflicht des Rechtsstaates hin, neben der Aufklärung der Straftat den Opfern dieser Taten die bestmögliche Hilfestellung zu geben und sie auf ihrem Weg aus der Opferrolle zu begleiten. Geschädigte schwerer Straftaten sind oftmals traumatisiert und fürchten sich vor der Gerichtsverhandlung, weil sie nicht genau wissen, was auf sie zukommt und sie dem Täter auch nicht gegenüber treten wollen. Mindestens ebenso schwer kann dem Opfer die Bewältigung der Tat fallen, wenn ein Tatverdächtiger erst gar nicht ermittelt werden konnte und damit viele Fragen offen bleiben.

Minister Biesenbach: „Staatsanwaltschaften und Gerichte können im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder eines wirksamen Strafprozesses nicht immer alle Erwartungen und Hoffnungen der Opfer erfüllen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir losgelöst von den Verfahren dafür Sorge tragen, die Opfer möglichst umfassend bei allen ihren Anliegen zu unterstützen.

Es ist eine immense Aufgabe, der sich viele Helferinnen und Helfer mit großem Engagement stellen. Ob sie einem der großen Sozialverbände, dem WEISSEN RING oder der Justiz angehören, ob sie in der freien Opferhilfe und Opferberatung, als psychosoziale Prozessbegleiter, Nebenklagevertreter oder Opferschutzbeauftragte tätig sind: Sie alle unternehmen eindrucksvolle Anstrengungen, um die Folgen der Tat für die Opfer durch qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung bestmöglich abzumildern. Sie erleichtern den Verletzten das Verständnis für die Abläufe im Strafverfahren und bieten Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung. Dazu haben die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter insbesondere das Recht, die Verletzten zu Vernehmungen und in die Hauptverhandlung zu begleiten.

Nordrhein-Westfalen ist mit seinem breiten Angebot gut aufgestellt, denn: Opferschutz ist und bleibt eine Netzwerkaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte!“

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