Start Verbraucherschutz Keine Auffälligkeiten von Handfehlbildungen in Baden-Württemberg (BW)

Keine Auffälligkeiten von Handfehlbildungen in Baden-Württemberg (BW)

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Nachdem es in einer Klinik in Nordrhein-Westfalen zu Häufungen von Hehlbildungen an den Händen von Neugeborenen kam, hat das Sozialministerium eine entsprechende Umfrage für Baden-Württemberg erstellen lassen. Einer ersten Bewertung zufolge zeigen sich im Land jedoch keine Auffälligkeiten.

Nach einer Häufung von Handfehlbildungen bei Neugeborenen in einer Klinik in Nordrhein-Westfalen hatte das Sozialministerium über die Baden-Württembergische Krankenhaus-Gesellschaft eine Umfrage an allen Krankenhäusern im Land mit einer geburtshilflichen Fachabteilung in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse der Umfrage

Bei insgesamt 82 angeschriebenen Einrichtungen liegen aus 45 Einrichtungen Rückmeldungen vor (55 Prozent), damit besteht eine repräsentative Basis.

  • Gemeldete Geburten 2017: 57.078, davon mit Handfehlbildung: 28
  • Gemeldete Geburten 2018: 57.979, davon mit Handfehlbildung: 30
  • Gemeldete Geburten 2019 (Januar bis August): 39.990, davon mit Handfehlbildung: 20

Erste Bewertung zeigt keine Auffälligkeiten im Land

Aus den rückgemeldeten Daten lassen sich Häufigkeiten von Handfehlbildungen in Höhe von 0,049 Prozent im Jahr 2017, von 0,052 Prozent im Jahr 2018 und 0,050 Prozent im Jahr 2019 – jeweils bezogen auf alle Geburten – ermitteln. Über den Zeitraum von 3 Jahren ergibt sich daraus eine Häufigkeit von 0,050 Prozent – entsprechend 1 Handfehlbildung auf 1.990 Geburten. Bei der Umfrage wurden auch kleine Veränderungen gemeldet – also etwa überzählige Finger oder Schwimmhäute. Diese sind operativ gut korrigierbar. Anhand der erhobenen Daten führen erste statistische Prüfungen zu dem Ergebnis, dass keine signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren 2017 und 2019 sowie 2018 und 2019 bestehen. Verglichen mit Häufigkeitsangaben aus der Literatur erscheinen diese Zahlen gering, eine erste Bewertung zeigt in Baden-Württemberg keine Auffälligkeiten.

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