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Pflege der Eltern darf nicht zum Armutsrisiko werden – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit (SH)

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KIEL. Das Landeskabinett hat heute (26.3.) dem Entwurf eines Bundesratsantrags zugestimmt. Schleswig-Holstein möchte darin den Bund auffordern, den Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit neu zu regeln. Sozialminister Garg betont: „Die finanzielle Belastung einer älter werdenden Gesellschaft muss gerecht verteilt werden. Die Pflege der eigenen Eltern oder naher Angehöriger darf nicht zu einem Armutsrisiko von Familien führen.“

Der bisher gültige Grundgedanke der familiären Einstands- und Unterhaltspflicht soll nach dem Vorschlag Schleswig-Holsteins beibehalten werden. Der Entschließungsantrag, der am 12.4. in den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt darauf ab, das richtige Maß zwischen Verantwortung und Entlastung zu bestimmen: „Vor diesem Hintergrund sind Familien bis zu einem mittleren Einkommen zu schützen und unterhaltspflichtige Kinder überhaupt erst heranzuziehen, wenn ihre Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigen“, erläutert Minister Garg den Vorstoß Schleswig-Holsteins.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, d.h., zusammen mit den Einkünften der Pflegebedürftigen werden die Kosten einer Heimunterbringung oftmals nicht vollumfänglich gedeckt. In der Folge muss beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden, welche nach dem sogenannten Nachranggrundsatz aber nur gewährt wird, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken. In einem ersten Schritt werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten geprüft; sofern nicht sämtliche Kosten gedeckt werden können, werden die Kinder von pflegebedürftigen Eltern im Rahmen einer Unterhaltsüberprüfung zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Dieses Nachrangprinzip oder der Grundgedanke der familiären Einstands- und Unterhaltspflicht ist ein Wesensmerkmal von steuerfinanzierter Sozialleistung im Sozialrecht.

Zugleich besteht aber das Problem, dass Pflegebedürftige aus Sorge, ihrer Familie zur Last zu fallen, von einer Beantragung von Leistungen gegenüber dem Sozialamt absehen.

Vor diesem Hintergrund befürchten Betroffene durch eine mögliche Zahlungspflicht oftmals Einbußen beim eigenen Lebensstandard; oder die Prüfung durch das Sozialamt führt zu Streitigkeiten zwischen den Eltern und Kindern. Mit dem Antrag will Schleswig-Holstein diese Situation für Angehörige und Pflegebedürftige verbessern.

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