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Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen: Interessenbekundungsverfahren für Arbeitgebende startet am 17.07.2019 um 08.00 Uhr (BE)

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Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Am heutigen Freitag wurde die vom Senat beschlossene Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Berliner Pilotprojektes Solidarisches Grundeinkommen (SGE) im Berliner Amtsblatt veröffentlicht. Damit können sich interessierte Arbeitgebende ab sofort über die genauen Rahmenbedingungen der Förderung von SGE-Stellen informieren. Bis Ende 2020 sollen 1.000 Berlinerinnen und Berliner eine gemeinwohlorientierte Beschäftigung im Rahmen des Pilotprojekts aufnehmen.

Mit der Veröffentlichung der Förderkonditionen sind die Voraussetzungen für den Start des Interessenbekundungsverfahrens geschaffen, das die Grundlage für eine gleichberechtigte Vergabe der geplanten 1.000 Förderungen bildet. Grundsätzlich förderfähig sind Tätigkeiten, die sich an den zehn Einsatzfeldern des Solidarischen Grundeinkommens orientieren.

Arbeitgebende, die SGE-Stellen anbieten möchten, können diese ab Mittwoch, den 17.07.2019, 08.00 Uhr per Mail unter SGEIBV@senias.berlin.de bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales einreichen. Früher abgegebene Angebote können beim Interessenbekundungsverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Die eingereichten Stellenangebote werden in der Reihenfolge ihres Eingangs fachlich geprüft und ggf. zur Förderung empfohlen. Arbeitgebende erhalten eine schriftliche Benachrichtigung zur Förderfähigkeit ihrer SGE-Stellenangebote.

Informationen zum Solidarischen Grundeinkommen, zum Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens, das notwendige Antragsformular sowie weitere Hinweise sind ab sofort über die Website der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/solidarisches-grundeinkommen/
abrufbar.

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