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Rückbau des Kernkraft­werks Neckarwestheim I genehmigt (BW)

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Das Umweltministerium hat der EnBW die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block I des Gemeinschaftskraftwerks Neckarwestheim erteilt. Die Genehmigung ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen Abbau der seit 2011 stillgelegten Anlage.

Das baden-württembergische Umweltministerium hat am 12. Dezember der EnBW die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block I des Gemeinschaftskraftwerks Neckarwestheim (GKN I) erteilt. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte das Umweltministerium vor zwei Jahren ausgesprochen.

„Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind gegeben“, sagte der baden-württembergische Energieminister Franz Untersteller. „Dazu gehört vor allem auch, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden, erfüllt ist.“

Zweites Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, dessen Abbau gänzlich genehmigt ist

Die Genehmigung sei Voraussetzung für einen kontinuierlichen Abbau der seit 2011 stillgelegten Anlage, fügte Untersteller hinzu. Das liege im Interesse der Allgemeinheit: „Denn mit dem weiteren Abbau verringert sich für die Anwohner auch das Risiko. Deshalb war uns auch wichtig, die Öffentlichkeit im Genehmigungsprozess intensiv zu beteiligen. Das ist nicht überall in Deutschland selbstverständlich.“

Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung umfasst unter anderem den Abbau des sogenannten Biologischen Schilds (Betonmantel, der den Druckbehälter umgibt), des Unterteils des Reaktordruckbehälters und des Beckens des Brennelementlagers.

GKN I ist damit nach Obrigheim das zweite Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt ist.

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