Start Politik „Schnelle Hilfe für die Betroffenen.“ (HE)

„Schnelle Hilfe für die Betroffenen.“ (HE)

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Nach Unwetter im Kreis Offenbach leitet Hessen eine Finanzhilfeaktion ein.

Das Hessische Innenministerium hat für die im Kreis Offenbach von dem Unwetter am 18. August 2019 betroffenen Städte Dreieich, Dietzenbach, Heusenstamm, Langen, Rodgau und Seligenstadt sowie die Gemeinde Egelsbach eine Finanzhilfeaktion eingeleitet. „Die Hessische Landesregierung steht an der Seite der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es kommt jetzt darauf an, für schnellstmögliche Hilfe zu sorgen. Deshalb gilt es nun, die Schäden zügig zu begutachten, damit die Finanzhilfen des Landes baldmöglichst dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Mehrere Unwetterfronten mit Gewittern, heftigem Regen, Hagel und Fallwinden waren am Abend des 18. August 2019 über das Kreisgebiet gezogen. Dabei kam es zu umgestürzten Bäumen und überfluten Kellern in mehreren Kommunen im Kreis Offenbach. „Die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kommunen haben sich von den Schäden nicht unterkriegen lassen, sondern waren solidarisch und hilfsbereit füreinander da. Gemeinsam haben sie bei den Aufräumarbeiten angepackt. Ganz besonderer Dank gilt allen Einsatzkräften von Feuerwehren, THW und Hilfsorganisationen! Sie waren bei den über 1.300 Einsätzen dort zur Stelle, wo die Hilfe dringend gebraucht wurde und haben durch beherztes Eingreifen Schlimmeres verhindert“, sagte der Innenminister. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Kreis Offenbach informiert, dass eine Finanzhilfeaktion nach den Elementarschäden-Richtlinien des Landes eingeleitet wird.

Hintergrund

Eine solche Finanzhilfeaktion setzt voraus, dass aufgrund eines Elementarereignisses auf überörtlicher Ebene schwere Schäden bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch die sachlich gebotene Eigenvorsorge (z.B. Versicherung) zu beseitigen vermögen. Die Finanzhilfe kann grundsätzlich nur zur Behebung von Schäden an Gebäuden und Hausrat von Privatgeschädigten bzw. bei Schäden an landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder gewerblichen Betrieben gewährt werden.

Ein betroffener Kreis kann innerhalb einer Woche einen Antrag auf Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen – darüber hatte die Landesregierung unmittelbar nach dem Unwetter informiert. Der jeweilige Kreis muss dann eine Schadenskommission einrichten, die die gemeldeten Schäden begutachtet, die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen bewertet und einen Vorschlag über die Höhe der konkreten Finanzhilfe erarbeitet. Der Kreis übermittelt den Gesamtvorschlag anschließend an das Regierungspräsidium zur abschließenden Prüfung in Absprache mit dem Innenministerium.

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