Start Politik Senat stimmt Vertragsentwurf für das Gute-Kita-Gesetz zu (BE)

Senat stimmt Vertragsentwurf für das Gute-Kita-Gesetz zu (BE)

171

Jetzt steht fest, welche Maßnahmen Berlin über das Gute-Kita-Gesetz finanzieren wird. Der Senat hat heute dem von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, vorgelegten Vertragsentwurf zwischen dem Land Berlin und dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zugestimmt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres werden die Bund-Länder-Vereinbarung am 2. Oktober 2019 unterzeichnen. Verteilt auf vier Jahre kann Berlin mit insgesamt 239 Mio. € Bundesmitteln rechnen.

Senatorin Scheeres: „Da die Berliner Kitas schon komplett gebührenfrei sind, können wir die Gute-Kita-Mittel für die weitere Verbesserung der Kita-Qualität nutzen. Mit den nun vereinbarten Maßnahmen setzen wir deutliche Schwerpunkte bei den Kita-Fachkräften und der Kindertagespflege. Eine gute Kita benötigt gute Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Deshalb entlasten wir die Leitungen und flankieren den Quereinstieg. Wir stärken Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Auch für die Tagesmütter und -väter haben wir deutliche Verbesserungen vereinbart.“

Bereits in der Vergangenheit hat Berlin mit Hilfe der Träger das Kita-System massiv ausgebaut und in die Kita-Qualität investiert. Der Senat begrüßt es sehr, dass der Bund mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), auch Gute-Kita-Gesetz genannt, die Anstrengungen der Länder unterstützt.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund den Ländern bis Ende 2022 insgesamt 5,5 Mrd. € zur Verfügung. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Mittelfreigabe erfolgt, wenn alle 16 Bundesländer mit dem Bund Vereinbarungen über ihre Maßnahmen abgeschlossen haben. Dies wird voraussichtlich im November 2019 der Fall sein. Ein Teil der Maßnahmen kann bereits rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden. Die 239 Mio. € für Berlin verteilen sich wie folgt: im Jahr 2019: 21,56 Mio. €; 2020: 43,43 Mio. €; 2021: 87,16 Mio. €; 2022: 87,16 Mio. €.

Zu den Maßnahmen, die Berlin mit dem Bund vereinbart hat, zählen u.a.:

  • Verbesserung des Kita-Leitungsschlüssels (geplant für 2020): Ab 85 Kindern soll die Leitung von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit in den Kita-Gruppen freigestellt werden (derzeit ab 90 Kindern).
  • „Brennpunktzulage“: Für Beschäftigte in sozial belasteten Regionen soll es ab August 2021 einen finanziellen Anreiz geben. Kita-Träger müssen einen Antrag stellen und sich verpflichten, die Zahlungen an die Beschäftigten weiterzugeben.
  • Quereinstieg stärken I: Das System der Anleitungsstunden wird auf weitere Zielgruppen ausgedehnt. Für die fachliche Anleitung von Quereinsteigenden aus verwandten Berufen, zur Umsetzung einer besonderen Konzeption sowie von sog. sonstigen geeigneten Personen erhalten Träger im ersten Jahr der Tätigkeit zwei Stunden pro Woche finanziert (geplant für 2020).
  • Quereinstieg stärken II: Für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung werden zusätzlich zu den bisherigen Anleitungsstunden noch Vor- und Nachbereitungszeiten finanziert (ab 2020 eine Wochenstunde, ab 2022 zwei Stunden).
  • Aufbau von Fachberatungen und einem strukturierten Qualitäts-Unterstützungssystem für die Kita-Praxis
  • Qualitative Verbesserung von Räumen, z.B. Barrierefreiheit, Umsetzung von pädagogischen Konzepten, gesundheitsfördernde Arbeitsplätze
  • Stärkung der Kindertagespflege: Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) werden angerechnet. Letzteres soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 2019 erfolgen.
  • Einrichtung eines Heilpädagogischen Fachdienstes in den 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren als neues Beratungsangebot für Eltern von Behinderung bedrohter Kinder und für Kitas.
Vorheriger ArtikelLand Berlin beschließt Vorkaufsrechtsverordnung für Böttgerstraßenviertel und Langhansstraße (BE)
Nächster ArtikelProgramm für die Zukunft des Waldes in Nordrhein-Westfalen (NW)