Start International Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Unterstützung der PKK

Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Unterstützung der PKK

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CELLE. Das Oberlandesgericht Celle – 5. Strafsenat, Staatsschutzsenat – hat in dem gegen drei Syrer und einen Iraker geführten Staatsschutzverfahren (Az. 5 StS 2/18), das wegen fehlender Raumkapazitäten beim Oberlandesgericht in den Räumen des Landgerichts Hannover verhandelt wird, angekündigt, dass die Plädoyers nach gegenwärtigem Verfahrensstand voraussichtlich in den Fortsetzungsterminen

am 03. und 10. April 2019 jeweils 09:00 Uhr

gehalten werden sollen und das Urteil voraussichtlich

am 17. April 2019, 09:00 Uhr

verkündet werden wird.

Die Sitzungen finden weiterhin im Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Sitzungssaal H 2 – statt.

Zu den Hintergründen des Verfahrens wird auf die hiesige Pressemitteilung vom 23. November 2018 verwiesen (https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/staatsschutzverfahren-wegen-angeblicher-unterstuetzung-der-pkk-171507.html).

Für Pressevertreter hat ein Akkreditierungsverfahren stattgefunden. Pressevertreter, die sich nicht akkreditiert haben, können die Sitzungen nur als Zuhörer besuchen. Zuhörer dürfen nach der Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden keine Taschen oder andere Behältnisse und keine Funkgeräte, Mobiltelefone, Smartphones, mobile Computer (Laptops/Tablets), Foto- und Filmapparate oder Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme und/oder -wiedergabe dienen können, in den Sitzungssaal mitnehmen, diese Gegenstände sind zu hinterlegen.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160

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