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Transparenz bei den Düngemengen (NI)

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Niedersachsen beschließt die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen

Hannover. Niedersachsens Landwirte müssen künftig die verwendeten Düngemengen melden. Die Landesregierung hat am heutigen (Dienstag) die Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf (NDüngMeldVO) beschlossen. Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für eine noch bessere Transparenz des Nährstoffmanagements und damit für eine effiziente Minderung der Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen geschaffen werden.

Für die Erfassung der Daten wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – programmiert. Der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer ist es durch ENNI möglich, die Nährstoffströme noch zielgerichteter zu kontrollieren. Niedersachsen ist mit dieser Meldedatenbank Vorreiter in Deutschland.

Hintergrund

Niedersachsen nutzt mit der Verordnung die Möglichkeiten, die § 13 Absatz 6 der Düngeverordnung von 2017 eröffnet hat: Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber werden verpflichtet, Angaben zum Nährstoffvergleich und zu Düngebedarfen elektronisch an die niedersächsische Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer zu melden. Außerdem ist der für jede Fläche ermittelte Düngebedarf zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf zusammenzufassen. Durch Plausibilitätsprüfungen können anschließend die Betriebe gezielt herausgefiltert werden, bei denen der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://niedersachsen.de/startseite/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/gesetz_und_verordnungsentwurfe_auszug/gesetz–und-verordnungsentwuerfe-auszug-147286.html

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