Start Sport Urteil gegen einen FCM-Fan ist rechtskräftig

Urteil gegen einen FCM-Fan ist rechtskräftig

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(AG MD). Am 09. Juli 2018 hat die Strafrichterin den 1979 geborenen und erheblich strafrechtlich vorbelasteten Angeklagten wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Auf die gegen diese Verurteilung gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Magdeburg mit am 31. Januar 2019 rechtskräftig gewordenem Urteil vom 23. Januar 2019 die Verurteilung durch das Amtsgericht bestätigt und die Höhe eines Tagessatzes auf 50,00 Euro festgesetzt. Der verurteilte Angeklagte muss deshalb eine Geldstrafe über 7.500 Euro zu zahlen.

Der Angeklagte ist Fan des 1. FC Magdeburg und besuchte am 25. November 2017 das als Hochrisikospiel eingestufte Spiel gegen den Halleschen FC in der MDCC-Arena Magdeburg, das durch ein großes Polizeiaufgebot abgesichert wurde. Nach Spielende begab sich der Angeklagte vom Ausgangsbereich des Stadions zu einem VIP-Parkplatz, urinierte zunächst an einen Zaun und zeigte den in einer Polizeikette gegenüberstehenden Polizeibeamten mehrfach den ausgestreckten Mittelfinger. Anschließende drehte sich der Angeklagte den Beamten mit den Rücken zu, zog seine Hose herab und streckte den Beamten sein unbedecktes Gesäß entgegen. Dann drehte sich der Angeklagte erneut um und fasste sich mit der Hand an sein unbedecktes Geschlechtsteil, bevor er die Hose wieder hochzog und sich von den Beamten entfernte. Später trafen der Angeklagte und zwei der Beamten, die in der Kette gestanden hatten, erneut aufeinander. Der Angeklagte zeigte den Beamten wiederum den ausgestreckten Mittelfinger entgegen und warf sodann eine volle Bierdose in die Richtung des einen Beamten, der von der Dose getroffen wurde, aber infolge der Körperschutzausrüstung keine Verletzungen davontrug.

Das Landgericht Magdeburg hat sich der Auffassung des Amtsgerichts angeschlossen und in dem Handeln des Angeklagten zum einen eine Beleidigung der Polizeibeamten und zum anderen eine versuchte gefährliche Körperverletzung eines Polizeibeamten gesehen.

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