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Vergabesenat bestätigt die Untersagung der Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Ostsachsennetz II an START

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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute in dem Nachprüfungsverfahren über die Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Ostsachsennetz II die Beschwerde der Verkehrsgesellschaft START Ostsachsen zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Vergabekammer Sachsen vom 30.10.2018 bestätigt.

Darin hatte die Vergabekammer den Auftraggebern (zwei deutschen Zweckverbänden und zwei tschechischen Verwaltungsbezirken) untersagt, die für den Zeitraum von Dezember 2019 bis Dezember 2031 ausgeschriebenen Verkehrsleistungen an START zu vergeben.

Den Nachprüfungsantrag hatte die Länderbahn GmbH gestellt, die die in Rede stehenden Leistungen derzeit erbringt und sich auch um die erneute Vergabe beworben hat. Sie hatte im Wesentlichen beanstandet, dass die Beschwerdeführerin im Vergabeverfahren keine ausreichenden Erklärungen abgegeben habe, die den Schluss hätten zulassen können, dass START die von den Auftraggebern vorgegebenen Eignungsanforderungen erfülle.

Der Vergabesenat hat sich dieser Beanstandung in Übereinstimmung mit der Vergabekammer im Ergebnis angeschlossen. Den im Beschwerdeverfahren erhobenen Einwand, diese Eignungsanforderungen seien nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden, so dass der Beschwerdeführerin daraus kein Nachteil erwachsen dürfe, hat der Senat hingegen nicht geteilt. Die Auftraggeber werden daher ihre ausstehende Entscheidung über den Zuschlag für die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen ohne Berücksichtigung des Angebots der Beschwerdeführerin treffen müssen.

OLG Dresden, Beschluss vom 15.2.2019

Die Länderbahn GmbH DLB ./. Verkehrsgesellschaft START Ostsachsen mbH
Aktenzeichen: Verg 5/18

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