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Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf Eckpunkte zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes

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Finanzministerin Monika Heinold: „Ein gutes Paket zur Stärkung des öffentlichen Dienstes im Land“

KIEL. Die Landesregierung und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Bezirk Nord), des Deutschen Beamtenbundes (Landesbund Schleswig-Holstein), des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes und der Neuen Richtervereinigung (Landesverband Schleswig-Holstein) haben sich auf Eckpunkte zur Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom 2. März 2019 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes verständigt. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der parlamentarischen Beratung und Verabschiedung der entsprechenden Gesetzentwürfe.

Das waren gute und konstruktive Gespräche mit den Gewerkschaften. Wir sind uns darin einig, den linearen Teil des Tarifabschlusses möglichst schnell auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Der strukturelle Teil wird dann im Rahmen der geplanten Besoldungsstrukturreform umgesetzt. In diesem zweiten Schritt wollen wir insbesondere die Eingangsämter stärken, um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei, verwies auf die vereinbarte Einmalzahlung für alle aktiven Beamtinnen und Beamten im Jahr 2019:  „Damit wollen wir bewusst ein Zeichen für diejenigen setzen, die tagtäglich für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind. Gemeinsam betonten Heinold und Schrödter: „Das ist ein gutes Paket zur Stärkung des öffentlichen Dienstes im Land.“

Vorgesehen ist, die Tarifeinigung im Gesamtvolumen von 7,8 Prozent stufenweise auf die Besoldung und Beamtenversorgung zu übertragen. In einem ersten Schritt wird die Besoldung analog der linearen Steigerungen des Tarifergebnisses wie folgt erhöht:

– zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent

– zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent

– zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent.

Ziel ist der zeitnahe Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und eine Auszahlung zum August 2019.

Die strukturellen Elemente der Erhöhung der Tabellenentgelte zum TV-L (Mindestbeträge und strukturelle Erhöhung der Stufen 1) bedürfen einer gesonderten strukturellen Überprüfung für den Beamten- und Richterbereich. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Alimentation (Abstandsgebot) wäre insbesondere eine Übertragung der Erhöhung der Mindestbeträge rechtlich problematisch. Das hierdurch nicht unmittelbar übertragene Gesamtvolumen des Tarifabschlusses von 0,4 Prozent soll daher im Rahmen eines zweiten Gesetzgebungsverfahrens für strukturelle Verbesserungen der Besoldung und Versorgung genutzt werden.

Im ersten Schritt erhalten alle aktiven Beamtinnen und Beamten in 2019 eine Einmalzahlung von 100 Euro. Teilzeitkräfte erhalten einen entsprechend anteiligen Beitrag. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 Euro. Die Auszahlung soll im Oktober 2019 erfolgen. Damit soll in 2019 einmalig die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen des Tarifabschlusses von 3,2 Prozent und der vorgenommenen linearen Anpassung von 3,01 Prozent kompensiert werden.

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