Start Allgemeines Bekämpfung von Glücksspiel- und Wettsucht (ST)

Bekämpfung von Glücksspiel- und Wettsucht (ST)

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Die 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) findet am 5./6. Juni 2019 in Leipzig statt. An der Konferenz nimmt auch die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), teil. Schwerpunktthema ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Der Freistaat Thüringen hat einen Antrag eingebracht (Spielerschutz bei Sportwetten im Offline- und Onlinebereich) und ist Mitantragsteller bei fünf weiteren Anträgen.

Thüringer Antrag:

– Spielerschutz bei Sportwetten im Offline- und Onlinebereich
Thüringen ist derzeit das Vorsitzland der Arbeitsgruppe Suchthilfe der GMK und setzt sich für einen höheren Jugend- und Spieler/-innenschutz ein. Der Antrag sieht u.a. vor, Regelungen zur räumlichen Beschränkung von Sportwettbüros und -annahmestellen analog zu den jeweiligen Regelungen für Spielhallen aufzunehmen. Zudem soll ein deutlicher Hinweis auf der Start-Internetseite an Minderjährige ergehen, dass deren Teilnahme am Glücksspiel verboten ist.
Darüber hinaus soll ein Anteil der Steuereinnahmen aus Sportwetten für die Ziele in Paragraph 1 des Glücksspiel-Staatsvertrages eingesetzt, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen sowie den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagte dazu vorab: „Die Intensivierung der Suchtprävention hat für die Landesregierung eine große Bedeutung. Das betrifft natürlich auch die Glücksspiel- und Wettsucht. Beim gewerblichen Glücksspiel in Form der Sportwetten ist deshalb eine stärkere Regulierung nötig. Vor allem der Jugendschutz muss hierbei gewährleistet sein.“

Thüringen als Mitantragsteller (Auswahl):

– Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe (mit dem Antrag bittet die GMK das Bundesgesundheitsministerium, im Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen Gesundheitsfachberufe bis Ende 2019 vorzulegen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen zu leisten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schulgeldfreiheit mit einer einheitlichen Finanzierung unter Einbeziehung der Krankenversicherung erreicht wird. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Gesundheitsfachberufe das Schulgeld für die Ausbildungen abzuschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde),

– Vergiftungsrisiko durch Kohlenmonoxid in Shisha-Betriben (der Antrag thematisiert das akute Vergiftungsrisiko und widmet sich dem Schutz der Gesundheit der Raumnutzer und Raumnutzerinnen in Shisha-Betrieben; den Ländern wird u.a. empfohlen, medizinische Behandlungseinrichtungen verstärkt auf mögliche Kohlenmonoxidvergiftungen durch den Konsum von Shishas aufmerksam zu machen).

Schwerpunktthema der GMK: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Auch aus Sicht des Thüringer Gesundheitsministeriums ist die Digitalisierung die Grundlage für die Weiterentwicklung verschiedenster Bereiche in der Medizin. Das reicht von der Telemedizin bis zur elektronischen Patientinnen- und Patientenakte. Für den Einsatz von digitalen Technologien bedarf es hierbei einer gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz. Das Thüringer Gesundheitsministerium betont, dass es sich bei den Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten um äußerst sensible Daten handelt. Der Datenschutz muss deshalb ganz besonders bei der elektronischen Patientenakte stets gewährleistet sein.
Telemedizin: Im Rahmen der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft werden auch digitale Technologien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, welche den Nutzen für den Menschen in den Mittelpunkt stellen, gefördert. Dabei werden insbesondere die ländlichen Regionen Thüringens in den Fokus gerückt. Gemeinsam mit den Kostenträgern und anderen beteiligten Ministerien wurden sieben Projekte für eine Förderung ausgewählt. Im Jahr 2018 hat das Thüringer Gesundheitsministerium insgesamt ca. 2,1 Mio. EUR Fördermittel bewilligt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 beträgt ca. 970.000 EUR.
Es hat sich gezeigt, dass die durch die Projekte neu geschaffenen Angebote gern und aktiv durch Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft genutzt werden. Beispielhaft stehen hierfür die beiden Netzwerk-Projekte „ZNS-Konsil“ und „kardiologisches Netzwerk Bad Berka“. In beiden wird ein deutlicher Zugewinn in Behandlungsqualität bei gleichzeitiger Reduzierung der nötigen Facharztbesuche generiert. Vorteil dieser Netzwerk-Projekte ergeben sich auch in der möglichen Ausweitung in die weitere flächendeckendere Versorgung. Es zeigt sich, dass nicht die Menge, sondern die Qualität der Versorgungsprojekte im Gesundheitssystem von entscheidender Bedeutung ist.
Außerdem wird in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Thüringer Innen- und Kommunalministerium an der Einführung digitaler Lösungen für Rettungsdienste und Notfallversorgung gearbeitet. Im Jahr 2017 wurden 50 Tablet-PC für Notärztinnen und Notärzte mit Fördermitteln des Landes beschafft.
Seit 2012 besteht das telemedizinische Netzwerk für die Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten, mit dem in Thüringen flächendeckend eine sehr gute Versorgung gewährleistet wird.

Antrag Versorgung sichern – Krankenhausentgeltsystem zukunftsfähig
gestalten (Schleswig-Holstein)

Mit dem Antrag soll das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert werden, das derzeit Entgeltrecht im Krankenhausbereich durch eine „geeignete transparente Finanzierungsstruktur“ zu ersetzen. Das neue Finanzierungssystem soll in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten erarbeitet werden. Ziel ist hierbei, derzeit existierende Fehlanreize zur Leistungsausweitung eindämmen, unterschiedliche Kostenstrukturen der Versorgungsstufen zu berücksichtigen, landesspezifische Besonderheiten und Bedarfssituationen zu berücksichtigen sowie die sektorenübergreifende Versorgung einzubeziehen.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagte dazu: Die hier vorgebrachte Kritik am Entgeltsystem halte ich für grundsätzlich zutreffend. Gerade kleinere Krankenhäuser, die eine wohnortnahe Grund- und Regelversorgung absichern sollen, sind gegenwärtig benachteiligt. Das gegenwärtige Vergütungssystem führt auch zu Problemen bei der
Krankenhausplanung der Länder. Änderungen sind notwendig, ich begrüße die Einrichtung einer entsprechenden Bund- Länder- Arbeitsgruppe.“

Hintergrund:
Die Gesundheitsministerkonferenz gehört als Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit zu den Fachministerkonferenzen der Länder. Ihr gehören die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Bundesländer an. Der Bundesgesundheitsminister oder die Bundesgesundheitsministerin ist ständiger Gast der GMK.
Die GMK dient der Zusammenarbeit und Koordination der Länderinteressen in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Sie ist ein wichtiges Gremium der fachlichen und politischen Beratung und Abstimmung gesundheitspolitischer Themen und Aufgaben zwischen den Ländern. Dabei befasst sich die GMK mit allen wesentlichen Fragen der Gesundheitspolitik.
Die Gesundheitsministerkonferenz (Hauptkonferenz) findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Organisation wird von der Geschäftsstelle der GMK wahrgenommen. Diese wird jeweils vom Vorsitzland eingerichtet. Der Vorsitz der GMK wechselt jährlich zwischen den Ländern. Im Jahr 2018 hat Nordrhein-Westfalen den Vorsitz inne.

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